Wasserdomizil Sonnengruss
Ahoi !

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 04.06.2024)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen  (nachfolgend AGB genannt) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend Mieter genannt) und uns, der Wasserdomizil Sonnengruss (GbR), Inselweg 38, 23769 Fehmarn (nachfolgend Vermieter genannt) in Bezug auf den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Mietvertrag zur Vermietung eines Hausbootes (Mietvertrag).
Die nachstehenden Bedingungen sind ebenso Bestandteil der Buchung wie die zum Hausboot gehörende allgemeine Hausordnung. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Gäste an. Änderungen sind vorbehalten.
Für die Genauigkeit der an Bord befindlichen Navigationsmittel einschließlich Karten wird keine Gewähr übernommen.

Nr. 1 - Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Mieter das Boot vertragsgemäß zur Verfügung steht. Zusatzausstattungen, die bestellt werden, erheben keinen Rechtsanspruch auf vollständige Bereitstellung.

Nr. 2 - Rechtsrahmen / berechtigte Fahrer / zulässige Nutzung
Für die Nutzung des Hausbootes gelten mindestens die:
• Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsordnung (BinSchSportbootVermV)
• Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg (LSchiffV)
• Landesschifffahrtsverordnung Berlin (LandesschiffVO-BE)
in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die Vermietung des Bootes erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 21 Jahren gegen Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass), sowie wenn vorhanden einer gültigen Fahrerlaubnis Sportbootführerschein Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine.
Das Boot wird nicht vermietet an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bedienung des Bootes offensichtlich nicht besitzen, oder an Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel das Boot erkennbar nicht sicher führen können.
Das Boot darf nur vom Mieter und seinen Gästen geführt bzw. genutzt werden. Hierzu ist ein verantwortlicher Schiffsführer durch den Mieter zu benennen.
Die laut Bootszeugnis ausgewiesene höchstzulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden. Die Nutzung der Dachfläche ist während der Fahrt untersagt, Fahrt ist nur bis Windstärke 4 und signifikanter Wellenhöhe bis 0,3 m gestattet.
Das Befahren der Flüsse Rhein, Donau, Elbe, Weser und Main ist nicht versichert und damit nicht erlaubt. Die Benutzung des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren und für Nichtschwimmer ist das Tragen von Schwimmwesten Pflicht. Die Schwimmwesten dürfen nicht zum Baden benutzt werden.
Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist Folge zu leisten. Das Boot darf nur auf den, für die Freizeitschifffahrt freigegebenen Binnenwasserstraßen gefahren werden.
Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehend genannten Ausführungen berechtigen den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dem Vermieter auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen entsteht, bleibt unberührt.
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der verantwortliche Schiffsführer rausreichende Revierkenntnisse.

Nr. 3 - Reservierung / Stornierung / Abschluss des Vertrages sowie darin enthaltene Leistungen
Das Boot kann im Voraus reserviert werden. Der Mieter muss hierzu eine Buchungsanfrage an den Vermieter stellen. Ist das Boot zum Wunschtermin verfügbar, schickt der Vermieter dem Mieter eine Buchungsbestätigung für den gewünschten Buchungstermin zu. Hierdurch wird eine Reservierungsbindung begründet.
Im Anschluss sind die in Nr. 6 genannten Zahlungen zu leisten. Andernfalls verfällt die Reservierungsbindung.
Übernimmt der Mieter das Boot nicht spätestens innerhalb einer Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht für den Vermieter keine Vertragsbindung/Reservierungsbindung mehr. Der Rechnungsbetrag (ohne Kaution) fällt dann dem Vermieter vollständig als Entschädigung zu.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so belaufen sich die Stornokosten in der Regel auf:
• 120 Tage vor Ankunft oder früher = 10 % der gezahlten Anzahlung
•   90 Tage vor Ankunft oder früher = 50 % der gezahlten Anzahlung
•   14 Tage vor Ankunft = 85 % der gezahlten Anzahlung
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen.
Um eine ausreichende Vorbereitung gewährleisten zu können, bedarf es der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Absprache zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Personenanzahl (Gästen an Bord) und den zu erbringenden Leistungen. Die Personenanzahl ist gemäß der Zulassung des Bootes auf 4 Erwachsene beschränkt. Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag festgehalten. Dieser wird vorab abgeschlossen. Hierzu reicht der elektronische Austausch eingescannter, unterschriebener Dokumente aus. Mieter und Vermieter sind sich darüber unstrittig einig. Die vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung aus dem Mietvertrag. Nachträgliche Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

Nr. 4 - Übergabe und Rückgabe des Hausbootes
Boot und Zubehör werden in einem funktionsfähigen Zustand übergeben. Bei der Übergabe wird ein Protokoll über den Zustand des Bootes und des Zubehörs ausgefüllt, das von beiden Parteien unterschrieben werden muss.
Der Mieter verpflichtet sich, an einer ausführlichen Übergabe des Bootes mit Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller zu übernehmenden Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und abschließend ein einschlägiges Protokoll (Checkliste) zu unterzeichnen. Mit Unterzeichnung des Protokolls bestätigt der Mieter verbindlich die ordnungsgemäße Übernahme des Bootes und der Ausrüstungsgegenstände.
Der Mieter ist verpflichtet, das Boot bei Ablauf der Mietzeit (oder zum vereinbarten Zeitpunkt), in jedem Falle vor Einbruch der Dunkelheit, zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden.
Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Bei Überschreitung gilt für den gesamten Zeit-raum der Standardtarif.
Gibt der Mieter das Boot - auch unverschuldet - nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, ist dieser berechtigt für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum (Stunde und Tag) ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Rückgabe gilt mit Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls als erfolgt.
Falls die Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Hafen erfolgen muss, ist der Mieter verpflichtet, das Boot nicht ohne Aufsicht zu lassen, bis der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person es übernimmt. Der Mieter ist dem Vermieter für dadurch entstehende Kosten ersatzpflichtig.

Nr. 5 - Endreinigung / Haustiere
Der Mieter verpflichtet sich, Boot und Zubehör vollständig und sauber zurückzugeben. Die pauschale Endreinigungsgebühr wird als zusätzliche Gebühr erhoben und deckt die übliche Nachreinigung (Spritzwasser o.ä.). Der Vermieter behält sich vor, bei stärkerer oder sehr starker Verschmutzung eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu erheben. Die Mitnahme von Haustieren und/oder Nutztieren ist nicht gestattet.

Nr. 6 - Mietpreis / Kaution
Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden nicht vom Vermieter getragen. Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste.
Kosten für die Betankung mit Benzin und Frischwasser sowie für Gas und die Fäkalien- sowie Müllentsorgung sind nicht inklusive. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Übernachtungen in entsprechenden Zeiträumen.
Mit Vertragsunterzeichnung werden 70% des Rechnungsbetrages (Anzahlung) sofort fällig. Der Betrag ist vom Mieter innerhalb von 14 Tagen (bei Kurzfristigkeit spätestens zum Fälligkeitszeitpunkt der Restzahlung) mit dem Vermerk: Anzahlung, Buchungsnummer, Buchungsname des Vertragspartners und dem Mietzeitraum auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.
Die anderen 30% (Restzahlung) sind spätestens 28 Tage vor dem Mietzeitraum auf selbiges Konto mit dem Vermerk: Restzahlung, Buchungsnummer, Buchungsname des Vertragspartners und Mietzeitraum einzuzahlen.
Sollte der Vertrag 28 Tage oder weniger vor dem geplanten Mietzeitraum geschlossen werden, wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
Bei Nichtzahlung der Anzahlung verfällt die Reservierungsbindung, in allen anderen Fällen gelten die in Nr. 3 genannten Stornokosten.
Der Mieter ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, soweit der Vermieter dem schriftlich zugestimmt hat.
Zusammen mit der Restzahlung, spätestens jedoch 2 Werktage vor Fahrtantritt, ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR  mit dem Vermerk: Kaution, Buchungsnummer, Buchungsnamen und dem Mietzeitraum auf das im Mietvertrag genannte Konto einzuzahlen.
Nach Mietende wird, soweit sichtlich keine Schäden entstanden sind, die Kaution innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt. Bei Schäden wird die Kaution einbehalten und gegen einen Reparaturbeleg gegengerechnet. Ebenso werden etwaige, vom Vermieter erbrachte Zusatzleistungen gegengebucht.

Nr. 7 - Erfüllung
Die Bereitstellung des Bootes erfolgt in der Marina Stadthafen Hennigsdorf, Hafenstrasse 24, 16761 Hennigsdorf.
Wird das Hausboot nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt, so berechtigt dies den Mieter  nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter nicht innerhalb von 3 Stunden, gerechnet vom Beginn der Mietzeit, ein klassenmäßig gleichwertiges Boot zur Verfügung stellen kann.
Gelingt dem Vermieter die Bereitstellung eines Ersatzbootes, so gilt der Vertrag als erfüllt. Gelingt die Bereitstellung eines Ersatzbootes nicht, werden dem Mieter alle im Zusammenhang mit dem Mietvertrag geleisteten Zahlungen zurückgezahlt.
Zusätzlich zahlt der Vermieter an den Mieter eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 50,00 EUR.
Weitergehende Ersatzansprüche des Mieters wie z.B. die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien oder aufgrund entgangener Urlaubsfreuden sind ausgeschlossen.

Nr. 8 - Rücktritt und Kündigung
Der Vermieter hat das Recht den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn:
• die vereinbarten Zahlungsziele nicht eingehalten werden
• der Vertragsschluss auf Grundlage falscher Angaben zustande gekommen ist
• Informationen vorliegen, die an der Zahlungsfähigkeit des Mieters zweifeln lassen
• Gründe vorliegen, die die Sicherheit oder das Ansehen vom Vermieter gefährden könnten
• der Mieter und/oder seine Gäste gegen die Hausordnung verstoßen
• sich der Vermieter im Zuge der Erfüllung des Mietvertrages strafbar macht oder eventuellen Regressansprüchen Dritter ausgesetzt würde
• ein sonstiger Grund in der Person des Mieters und/oder seiner Gäste vorliegt, der es dem Vermieter unzumutbar macht, an dem Vertrag festzuhalten
Ansonsten wird auf die Regelungen in Nr. 3 verwiesen.

Nr. 9 - Versicherung
Die bestehende Haftpflicht- und Kaskoversicherung deckt keine Schäden ab, die schuldhaft durch den Mieter verursacht werden, weshalb der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen wird.
Vor Übergabe des Bootes hinterlegt der Mieter eine Kaution. Der Vermieter ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für Schäden und Verluste, die nicht durch gewöhnlichen Gebrauch des Boots entstanden sind (Abnutzung) vorbehaltlich späterer Abrechnung zurückzubehalten.
Durch die Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters nicht ausgeschlossen.

Nr. 10 - Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Boot wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Seemannschaft zu behandeln. Er wird insbesondere:
• nur die zulässige Höchstzahl an Personen (4) an Bord nehmen
• das Boot nur zu Vergnügungsfahrten und keinen kommerziellen Tätigkeiten, wie Berufsfischfang oder Wettfahrten nutzen
• keine Veränderung an Schiff oder Ausrüstung vornehmen
• andere Wasserfahrzeuge nur im Notfall in Schlepp nehmen
• bei angesagten Windstärken von 4 oder mehr einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen (hierzu ist der Mieter verpflichtet sich täglich selbstständig die Wettervorhersagen für seine individuelle Route einzuholen)
• das Boot weder untervermieten noch verleihen
• bei Besorgnis einer Beschädigung des Bootes durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen, das Aufslippen auf eigene Kosten veranlassen und unverzüglich den Vermieter benachrichtigen
• dass vor Anker liegende Boot nicht unbeaufsichtigt lassen und es in keine Situation bringen, aus der es nur mit fremder Hilfe befreit werden kann
• eventuell entstehende Havariekosten (z.B. Bergungslohn etc.) übernehmen, sofern die Versicherung nicht eintritt
• dass zum Land festgemachte Boot stets fachgerecht vertäuen und bei Verlassen abschließen
• sich exakt an die Hinweise aus Bordbüchern und Bedienungsanleitungen halten und sich über Gesetze, Regelungen, Wassertiefen und Brückendurchfahrtshöhen sachkundig machen
• das Boot nur auf den Binnenschifffahrtstraßen Deutschlands führen (ein Verlassen des Fahrgebietes ist ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht zulässig)
• bei Reinigung des Bootes keine scheuernden, ätzenden oder chlorhaltigen Putz- oder Reinigungsmittel verwenden
• die Öldruck- und Betriebstemperaturanzeige des Motor beachten (durch Versäumnis entstandene Schäden sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Mieters)
• an Bord stets Bordschuhe oder weiche Turnschuhe, möglichst ohne schwarze Sohlen, tragen
Wo zutreffend, hat der Mieter auch seine Gäste zur Einhaltung vorgenannter Regeln anzuhalten. Es gilt der Grundsatz: Der Mieter haftet für seine Gäste.

Nr. 11 - Besondere Ereignisse
Treten während der Mietzeit außerhalb des Heimathafens Schäden am Boot oder der Ausrüstung auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich fernmündlich zu informieren.
Für Schäden, die durch die Versicherungspolice gedeckt wären, aber nicht umgehend der Versicherung gemeldet werden, entfällt gemäß der Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz.
Der Mieter hat daher während der Mietzeit auftretende Schäden sofort zu melden.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden an der persönlichen Unversehrtheit und/oder am persönlichen Eigentum des Mieters oder seiner Gäste.
Der Mieter ist für alle Schäden haftbar, sofern diese nicht durch die Versicherung übernommen werden. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die Inanspruchnahme kostenpflichtiger fremder Hilfe ist nur im Fall der Gefahr für Leib und Leben oder des Verlustes des Bootes, oder nur mit fernmündlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Es werden keine eigenen Schleppvorgänge durch den Mieter durchgeführt. Der Mieter erstellt eine Mängel- und Verlustliste, die er bei Rückgabe des Bootes dem Vermieter übergibt. Jeder außergewöhnliche Vorfall (z.B. Tampen in der Schraube oder dergleichen) und auch eventuelle Schadensrisiken sind bei Rückgabe des Bootes zu melden.
Der Mieter ist berechtigt - sofern es die Sicherheit des Bootes erfordert - während der Mietzeit notwendige Reparaturen durchzuführen und abhandengekommene Gegenstände zu ersetzen. Ist ein Kostenaufwand von mehr als 100 EUR erforderlich, ist die vorherige Zustimmung des Vermieters einzuholen. Erfolgt die Rückgabe des Bootes später als zum vereinbarten Ende der Mietzeit, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, für den Zeitraum ab Ende der Mietzeit bis zur Rückgabe des Bootes den Mietpreis zeitanteilig berechnet zu zahlen.
In Schadenfällen wird der Vermieter alle haftungs- und versicherungsrechtlichen Ansprüche geltend machen und Erträge hieraus auf den Mietpreis anrechnen.
Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen als dem vereinbarten Ort, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so trägt der Mieter alle Kosten für die Rückführung des Bootes. Der Mietvertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.
Bei Beschädigungen des Bootes obliegt dem Mieter der Beweis dafür, dass er die Beschädigung nicht zu vertreten hat. Regressansprüche, die sich gegen den Vermieter/Eigner richten, müssen bei Rückgabe des Bootes durch den dortigen Beauftragten schriftlich bestätigt werden und beschränken sich bis zur maximalen Höhe des im Vertrag festgelegten Mietpreises.
Reklamationen müssen außerdem spätestens 14 Tage nach Rückgabe per Einschreiben eingehen.

Nr. 12 - Haftung
Der Vermieter schließt jegliche Haftung für Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits oder ihm zurechenbarer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aus. Eine Insassen-Unfall-Versicherung für den Mieter und seine Gäste für den Wassersport wird empfohlen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung auf Unfälle, die der Mieter und/oder seine Gäste beim Benutzen des Bootes sowie eines Beibootes bis maximal 50 PS, beim An- und Ablegen des Bootes sowie auf dem Anlegesteg erleiden. Egal ob jemand für den Unfall verantwortlich ist oder nicht. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzugs des Vermieters oder von ihm zu vertretender Unmöglichkeit werden ausgeschlossen.
Kann der Mieter nicht nachweisen, dass er an einer Teilleistung kein Interesse hat, so kann er bei einer teilweisen Unmöglichkeit oder teilweisem Verzug der Leistung durch den Vermieter keinen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung des gesamten Leistungsumfanges geltend machen.
Für einen Rücktritt vom gesamten Vertrag gilt Entsprechendes.
Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter den Abschluss geeigneter Versicherungen nachzuweisen. Ist Eigentum Dritter im Rahmen und für die Durchführung des Mietvertrages besorgt worden, haftet der Mieter für die sorgfältige und ordnungsgemäße Behandlung sowie der Rückgabe.
Der Vermieter wird vom Mieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung freigestellt.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden oder Kosten, die dem Vermieter oder Dritten, z.B. nachfolgende Mieter, durch Nichteinhaltung des Mietvertrages entstehen.
Der Vermieter ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter in eigenem Namen gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Mieters unter Nutzung des Stromnetzes des Vermieters bedarf dessen schriftlicher Zustimmung.
Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen im Verantwortungsbereich des Vermieters gehen zu Lasten des Mieters.
Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für/bei:
• eigene Gegenstände des Mieters wie z.B.: Handy, Uhren, Laptop, Notebook, Mixer, Kopfhörer usw.
• den Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen
• Schäden, welche dem Mieter dadurch entstehen könnten, dass sich am Mietobjekt ein Defekt einstellt, der eine Weiterfahrt verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursacht.
• jeglicher Art von Personenschäden
Der Mieter erhält eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist. Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, wird auf die Regelungen in Nr. 7 verwiesen.

Nr. 13 - Fahrtüchtigkeit des Hausbootes / Mängel unterwegs
Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Boot durch eine Störung bzw. durch einen Schaden für mindestens 24h nicht mehr benutzt werden kann. Für dieses Zeitfenster zählen nicht die Zeiten, während derer ohnehin eine Benutzung ausgeschlossen war (z.B. nachts, schweres Gewitter, etc.). Ausfallzeiten von weniger als 24h (ab Eingang der Meldung beim Vermieter) begründen keinen Schadenersatzanspruch, es sei denn, dem Vermieter trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Störungen oder Ausfall an Radio, TV, Kühlschrank, oder sonstigen Geräten sowie an Navigationsinstrumenten (hierzu zählen insbesondere Kartenplotter, Tiefenmesser, Geschwindigkeitsanzeige, da der verantwortliche Schiffsführer in der Lage sein muss, ein Boot auch mit dem an Bord befindlichen Kartenmaterial sicher zu navigieren), Beleuchtung, Türgriffen und Schlössern, Bug- und Heckstrahlruder, werden nicht als Störung angesehen, die das Boot unbenutzbar machen. Diese Störungen begründen daher weder Anspruch auf Schadenersatz noch berechtigen sie den Mieter zu einer Minderung.
Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Bootes nicht behindern, muss der Mieter den Vermieter telefonisch benachrichtigen und bei Beschädigungen 24h vor vereinbartem Ablauf des Mietzeitraumes zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Nr. 14 - Bestimmungen zur Nachtfahrt
Das Fahren des Bootes ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach ist die Fahrt über Grund einzustellen und ein Liegeplatz einzunehmen.

Nr. 15 - Gerichtsstand
Gerichtstand ist Fehmarn.

Nr. 16 - Salvatorische Klausel / Regelungslücken
Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird dem Mietvertragsverhältnis dann eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Mietvertrag als lückenhaft erweist.

Nr. 17 - Schlussbestimmungen
Die zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Verträge unterliegen (auch bei Auslandsberührung) ausschließlich deutschem Recht.
Vertragsänderungen, Rücktrittserklärungen, Kündigungen, Mahnungen oder Mängelanzeigen unterliegen ausschließlich der Schriftform. Es gelten die AGB in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung